Umweltmanagementsystem-Pflicht für IPPC-Anlagen ab 2027
Im Rahmen des EU-Green Deal wurde die Richtlinie über Industrieemissionen (IED, IE-RL) neu gefasst. Die überarbeitete Version (EU 2024/1785) ist seit dem 4. August 2024 gültig. Für Unternehmen, deren Anlagen unter die IED fallen, ergeben sich daraus wesentliche Neuerungen.
Was sind IED- bzw. IPPC-Anlagen?
In der Österreichischen Gewerbeordnung (GewO) wird für IED-Anlagen der Begriff „IPPC-Anlagen“ verwendet. Das Kürzel steht für „Integrated Pollution Prevention and Control“ was ins Deutsche mit „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ übersetzt werden kann. Das bedeutet, dass alle hoch-umweltrelevanten Anlagen eine integrierte Anlagengenehmigung für alle Umweltmedien (Luft, Wasser, Abfall, Boden, Energie) benötigen.
In der EU sind von dieser Neuregelung ca. 50.000 Unternehmen betroffen, in Österreich etwas mehr als 800. Ab welchen Schwellenwerten ein Unternehmen in die Kategorie der IPPC-Anlagen fällt, ist in Anlage 3 der GewO geregelt. IPPC-Anlagen finden sich in verschiedenen Industrie-Sektoren, zahlenmäßig überwiegen dabei Betriebe in der landwirtschaftlichen Intensivhaltung und in der Abfallwirtschaft.
Pflicht zum Umweltmanagementsystem
Schwerpunkte der Umsetzung
Das Umweltmanagementsystem soll insbesondere folgende Punkte adressieren:
Zusätzliche Anforderungen
Für IPPC-Anlagen sind zusätzliche Kriterien zu erfüllen:
Unser Angebot
Ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes System.
Wir unterstützen Sie bei der Abklärung, Vorbereitung und Implementierung des Umweltmanagementsystems – pragmatisch und effizient – mit langjähriger Erfahrung in der Einführung und Auditierung von Managementsystemen, und minimieren damit Ihr Haftungsrisiko.
Dabei achten wir auf zielgerichtete Maßnahmen ohne „leere Kilometer“ und unterstützen Sie auch dabei, die aktuellen Fördermöglichkeiten für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen zu nutzen.
Orientierung an etablierten Standards
Die IED schreibt keinen konkreten Standard für das Umweltmanagementsystem vor. Aufgrund der Zertifizierungspflicht, kommen allerdings nur ISO 14001 bzw. EMAS in Frage. Eine Festlegung dazu, wird es aller Wahrscheinlichkeit in der österreichischen Umsetzung der IED in den jeweiligen Gesetzen (GewO, AWG, etc.) geben. In Österreich ist zu erwarten, dass von der UMG-Register-Verordnung anerkannte Standards ebenfalls akzeptiert werden (z. B: EFB+ für Entsorgungsfachbetriebe).
Mehr Informationen zu den Vorteilen und Inhalten der Umweltmanagementsysteme bzw. deren Zertifizierung erhalten Sie auf unserer Themenseite.
Nationale Umsetzung
Die EU-Staaten müssen die Vorgaben bis zum 1. Juli 2026 ins nationale Recht übertragen. In Österreich liegen dazu noch keine Gesetzesentwürfe (z. B. für die GewO oder das AWG) vor, in Deutschland gibt es bereits einen Entwurf zur 45. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), darüber muss aber in mehreren Stufen noch abgestimmt werden. Es ist möglich, dass in einzelnen Bereichen über die EU-Mindestanforderungen hinausgehende Vorgaben gemacht werden. Generell gilt aber, dass die nationalen Bestimmungen nicht unter den Anforderungen der EU-Richtlinie liegen dürfen.
Fördermöglichkeiten
Für die Beratung im Zuge der Einführung von Umweltmanagementsystemen stehen Fördermittel aus dem nationalen Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Eine österreichweit einheitliche Abwicklung existiert jedoch nicht: Der Zugang zu den Fördermitteln erfolgt über die jeweiligen Programme der Bundesländer. Je nach Landesregelung können bis zu 66 % bzw. maximal € 8.000 der Beratungskosten gefördert werden — in manchen Bundesländern liegt die Fördersumme allerdings deutlich darunter oder wird überhaupt nicht angeboten.
Bei vielen Förderstellen gilt zudem die Voraussetzung, dass keine nationale gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Umweltmanagementsystems besteht. Eine solche Verpflichtung ergibt sich derzeit noch ausschließlich auf EU-Ebene aus der Novelle der IED-Richtlinie (08/2024), die die Einführung bis 01.07.2027 explizit vorschreibt. Die Umsetzung in nationales Recht (GewO, AWG etc.) muss bis spätestens 01.07.2026 erfolgen.
Für IPPC-Betriebe ergibt sich daraus aktuell ein günstiges Zeitfenster: Die Projektkosten für die verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems können aktuell mit den verfügbaren Fördermitteln deutlich reduziert werden. Wie lange dieses Zeitfenster tatsächlich offen bleibt—bis Mitte 2026 oder möglicherweise kürzer—hängt von den nationalen Gesetzgebungsprozessen ab. Nicht nur deshalb, sondern auch angesichts der Deckelung der Fördertöpfe in den Bundesländern, raten wir zu einem möglichst frühen Projektstart.
Fazit für IPPC-Unternehmen
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
