Optimieren Sie Ihren betrieblichen Umweltschutz

Umweltmanagementsysteme sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Ein Umweltmanagementsystem (UMS) kann nach der ISO 14001 und/oder nach der EMAS-Verordnung aufgebaut und zertifiziert werden. Wichtig ist, dass man das UMS an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens anpasst bzw. das System auch gelebt wird und ein positives Nutzen-/Aufwand-Verhältnis liefert bzw. sich monetär betrachtet amortisiert. Ein Umweltmanagementsystem kann durch einen akkreditierten Zertifizierer zertifiziert werden. Dazu müssen jährliche externe Audits durchgeführt werden.

Vorteile eines zertifizierten Umweltmanagementsystems

  • Verbesserung der Mitarbeitermotivation durch Engagement im Umwelt- und Klimaschutz
  • Sensibilisieren der Mitarbeiter für umweltschutzrelevante Themen
  • Minimierung des Haftungsrisikos durch gesicherte Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und Vermeidung von Störfällen
  • Vertrauensgewinn gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Behörden, Anrainern und der Öffentlichkeit
  • Kostenersparnisse bei Abfall, Rohmaterialien, Wasser, Energie- und Stoffströmen
  • Nutzung der Zertifizierung in Marketing und Werbung
  • Regelmäßiger externer Input zur Verbesserung des UMS
  • Verwaltungsvereinfachungen, z.B. in Österreich gemäß dem Umweltmanagementgesetz (siehe unten)
  • Steigerung der Versicherungs- und Kreditwürdigkeit

Unser Angebot

 
Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau oder der Optimierung Ihres Umweltmanagementsystems.

Unsere mehr als 20-jährige Erfahrung mit der Einführung und Auditierung von Umweltmanagementsystemen sowie als staatlich zugelassener Umweltgutachter ermöglicht es uns, Ihre Anforderungen und Bedürfnisse zu erkennen und das UMS exakt an diese anzupassen.

 

Einführung eines Umweltmanagementsystems

Die Implementierung eines Umweltmanagementsystems inkl. Zertifizierung dauert im Idealfall in etwa 6-12 Monate und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Schritten:

  • Ist-Analyse des betrieblichen Umweltschutzes
  • Festlegung der Grundstruktur und der Anforderungen an das UMS
  • Umweltprüfung und Identifizierung und Bewertung der Umweltaspekte
  • Erhebung des Legal Compliance-Status und Ausarbeitung eines Rechtsregisters
  • Erarbeitung von Umweltzielen und -programmen
  • Festlegung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Identifizierung und Festlegung der umweltrelevanten Abläufe
  • Definition der erforderlichen schriftlichen Regelungen
  • Ausarbeitung der UMS-Dokumentation (z.B. Handbuch, Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen)
  • Durchführung von Workshops und Schulungen zur Implementierung der neu definierten Regelungen
  • Durchführung eines Internen Audits
  • Auswahl der Zertifizierungsorganisation und Durchführung des Zertifizierungsaudits

Normen für Umweltmanagementsysteme

Normen für UMS

Die Einführung eines Umweltmanagementsystems kann gemäß der ISO 14001 oder der EMAS-Verordnung erfolgen. 

Einführung gemäß ISO 14001

Die ISO 14001 ist eine internationale Norm, die weltweit gilt und von jeder Organisation angewendet werden kann. Sie liegt aktuell in der Version von 2015 vor. Gemäß der ISO 14001 müssen Organisationen im Wesentlichen folgende Forderungen erfüllen:

  • Festlegung des Anwendungsbereiches des UMS
  • Festlegung einer Umweltpolitik
  • Bestimmung der Erfordernisse und Erwartungen der Anspruchsgruppen (Stakeholder)
  • Ermittlung der Risiken und Chancen in Verbindung mit den Umweltaspekten, rechtlichen und anderen (bindenden) Verpflichtungen und anderen Anforderungen interessierter Kreise
  • Bestimmung und regelmäßige Bewertung der bedeutenden Umweltaspekte unter Berücksichtigung des Lebensweges
  • Ermittlung der relevanten umweltrechtlichen Bestimmungen und Sicherstellung deren Einhaltung
  • Regelmäßige Festlegung und Verfolgung von Umweltzielen
  • Festlegung der umweltrelevanten Aufbau- und Ablauforganisation
  • Förderung des Bewusstseins der Mitarbeiter
  • Notfällen vorsorgen und entsprechende Maßnahmen treffen
  • Ermittlung, Messung und Überwachung der relevanten Umweltauswirkungen
  • Veranlassung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Durchführung von Interne Audits und Management Reviews

Einführung gemäß EMAS-Verordnung

Die EMAS-Verordnung ist ein Umweltmanagement-Standard der Europäischen Union. Sie liegt aktuell in der Version von 2009 vor („EMAS III“) und wurde in den letzten Jahren durch geänderte Anhänge ergänzt.

Logo-EMAS

Seit der Ausgabe von EMAS III können sich nicht nur Organisationen aus der EU, sondern auch solche von außerhalb der EU zertifizieren lassen.

Die EMAS-VO enthält wortgleich die Anforderungen der ISO 14001, geht jedoch bei speziellen Forderungen über die ISO 14001 hinaus:

  • Alle ISO 14001 Anforderungen plus:

  • Verpflichtende Durchführung einer ersten Umweltprüfung gemäß konkreter Anforderungen

  • 100%-ige Einhaltung der umweltrelevante Rechtsvorschriften
  • Stärkere Berücksichtigung indirekten Umweltaspekte
  • Stärkere Einbeziehung der Mitarbeiter
  • Erstellung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung

Vorteile für EMAS-zertifizierte Unternehmen

Gemäß dem Umweltmanagementgesetz (UMG) gibt es für EMAS-zertifizierte Unternehmen in Österreich folgende Verwaltungsvereinfachungen:

  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren, wenn die Investition zu einer Reduktion der Umweltbelastungen pro Produktionseinheit führt (§21 UMG)
  • Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung bei Anlagenänderungen innerhalb von 6 Wochen durch die Behörde (§21 UMG)
  • Erlassung eines konsolidierten Bescheids (§22 UMG) (Auf Antrag einer EMAS-Organisation hat die Behörde sämtliche Genehmigungsbescheide in einem konsolidierten Genehmigungsbescheid zusammenzufassen)
  • Absehen von Verwaltungsstrafen bei fahrlässigen Verstößen wenn der Verstoß sofort gemeldet wird (§23 UMG)
  • Entfall der Bestellung und Meldung eines Abfallbeauftragten und Stellvertreter (§24 UMG)
  • Entfall der Bestellung und Meldung eines Abwasserbeauftragten (§24 UMG)
  • Einschränkung behördlicher Kontrollpflichten (max. 5 Jahresintervalle) (§25 UMG)
  • Einschränkung behördlicher Kontrollpflichten der EPER-Daten  (§25 UMG)
  • Entfall der öffentlichen Bekanntgabe von Emissionsdaten gemäß UIG (§26 UMG)
  • Entfall der Meldungen gemäß §17 AWG und §20 AWG (§26 UMG)
  • Entfall von anderen Meldepflichten auf Antrag (§26 UMG)
  • Entfall der Verpflichtung zur Eigenüberprüfung gemäß §82b GewO (§27 UMG)
  • Entfall der Eigenüberwachung gemäß §134(4) WRG (§27 UMG)

Gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) gibt es für EMAS-zertifizierte Unternehmen in Österreich folgende Verwaltungsvereinfachungen:

  • Entfall der Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (§10 AWG)
  • Vorabzustimmung gemäß § 71a AWG für Abfallbehandlungsanlagen zur Behandlung von Abfällen aus dem Ausland (§71a AWG)

Vereinfachungen durch das Energieeffizienzgesetz: Gemäß der Interpretation des Wirtschaftsministerium bzw. der Monitoringstelle müssen EMAS-zertifizierte Organisationen keinen Bericht über das Interne Energieaudit erstellen, wenn die notwendigen Vorgaben des Gesetzes im Rahmen des EMAS-Systems erfüllt und dokumentiert werden und vom Zertifizierer ein entsprechender Bestätigungsvermerk ausgestellt wird. 

Fragen?

 
Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau oder der Optimierung Ihres Umweltmanagementsystems.

Unsere mehr als 20-jährige Erfahrung mit der Einführung und Auditierung von Umweltmanagementsystemen sowie als staatlich zugelassener Umweltgutachter ermöglicht es uns, Ihre Anforderungen und Bedürfnisse zu erkennen und das UMS exakt an diese anzupassen. 

Zertifzierung gemäß ISO 14001 / EMAS-Verordnung

Eine Zertifizierung nach ISO 14001 kann durch akkreditierte Zertifizierungsstellen erfolgen. In Österreich sind dies beispielsweise Quality Austria, TÜV Süd, TÜV Austria, LRQA, BV, SGS oder Dekra.

Eine Zertifizierung (bzw. genau genommen eine Validierung) nach EMAS-VO kann nur durch eine in Österreich zugelassene Umweltgutachterorganisation oder einen Umwelteinzelgutachter erfolgen. In Österreich zugelassene Umweltgutachterorganisationen sind beispielsweise Quality Austria, TÜV Süd, TÜV Austria oder LRQA. In anderen EU-Ländern zugelassene Umweltgutachter können in Österreich ebenfalls tätig werden, wenn sie dies vorher im Umweltweltministerium notifizieren.

Außerdem müssen alle zugelassenen Umweltgutachter eine Prüfung im Umweltministerium ablegen, sodass an EMAS-Umweltgutachter höhere Anforderungen als an ISO 14001-Auditoren gestellt werden.