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Interview mit ESG-Experten Hans Kitzweger
18.09.2024
ESG Experte Dipl.-Ing. Hans Kitzweger, MBA im Interview an der FH Technikum Wien zum Thema „ESG“. Unter anderem gibt er Auskunft dazu, was die Hintergründe für den ESG-Trend sind und warum bald mehr oder weniger alle Unternehmen ihre ESG-Performance betrachten und auch optimieren werden müssen.
Hans Kitzweger referiert im Rahmen der ESG-Manager-Ausbildung an der FH Technikum Wien zum Thema Treibhausgasbilanzierung.
Hier geht’s zum Interview auf LinkedIn.
Hier finden Sie die Vollversion (10 Minuten) des Interviews.
Klimawandel in ISO Normen aufgenommen
27.03.2024
Nachdem sich die ISO mit der Londoner Erklärung verpflichtet hat, den Klimawandel zu bekämpfen hat sie nun mit 23.2.2024 eine Ergänzung zu vieler ihrer bestehenden Normen für Managementsysteme veröffentlicht. Im konkreten wurde die Relevanz der Risiken des Klimawandels bei der Analyse des Organisationskontexts und der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien in den Normen ergänzt.
Mit den neuen Ergänzungen muss jede zertifizierte Organisation den Klimawandel in ihre Kontextanalyse einbeziehen und falls sie diesen als relevant erachtet, muss er bei der Gestaltung und Implementierung des Managementsystems berücksichtigt werden.
Die Ergänzung zum Klimawandel betrifft alle zertifizierbaren ISO-Standards für Managementsysteme, z.B. ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001, ISO 15378, ISO 19443, ISO 21001, ISO 22000, ISO 22301, ISO 28000, ISO 29001, ISO 37001, ISO/IEC 20000 und ISO/IEC 27001 etc. Bis dato wurden bereits 31 Normen ergänzt und weitere sollen sukzessive folgen.
Konkret wurden die Änderungen im Kapitel 4 der Normen wie folgt aufgenommen:
- 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes: Neue Forderung: „Die Organisation muss bestimmen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist.“
- 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien: Neue Forderung: „ANMERKUNG: Relevante interessierte Parteien können Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben.“
Die neue Anforderung besagt konkret, dass Organisationen bestimmen müssen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist und ob relevante interessierte Parteien Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben. Wenn dies der Fall ist, muss der Klimawandel bei der Gestaltung und Implementierung des Managementsystems berücksichtigt werden. Dies kann z.B. bei ISO 9001-Zertifizierungen darauf abzielen, ob die Organisation alle vertraglich vereinbarten Kundenanforderungen oder gesetzlichen und behördlichen Anforderungen mit Relevanz für den Klimawandel identifiziert hat, die auf ihre Produkte und Dienstleistungen anwendbar sind.
Alle Zertifizierungsstellen haben diese neuen Forderungen ab sofort, d.h. ohne Übergangsfrist, bei den nächsten Audits zu berücksichtigen. Eine Nicht-Erfüllung der neuen Anforderungen kann auch zu Abweichungen führen.
Bereits zertifizierte Unternehmen müssen sich daher sofort mit der neuen Forderung auseinandersetzen. Das IAF (International Accreditation Forum) hat dazu gemeinsam mit der ISO mit 19.3.2024 den „Guidance on: Auditing Climate Change issues in ISO 9001“ herausgegeben. Bestehende Zertifikate müssen nicht neu ausgestellt werden, da sich die Revisionen der Normen nicht geändert habe. Fragen? Lassen Sie sich von uns zu dem Thema beraten.
Neue ISO 14068-1 zur Zertifizierung der Klimaneutralität
11.03.2024
Nachdem es in der Wirtschaft immer mehr zu einem Greenwashing in Bezug auf die Aussagen zur Klimaneutralität gekommen ist, hat sich die Internationale Normungsorganisation (ISO) dieses Themas angenommen und Ende 2023 die neue Norm ISO 14068-1 herausgegeben. Nach dieser Norm ist es nunmehr erstmals möglich, die Klimaneutralität einer Organisation oder eines Produktes nach einer international anerkannten Norm zertifizieren (bzw. verifizieren) zu lassen.
Inhalte und Forderungen der ISO 14068-1
Der Titel der Norm „Climate change management — Transition to net zero“ weist schon darauf hin, dass es sich nicht nur um eine „Berechnungsansatz“ handelt, sondern, dass auch gewisse Managementsystemanforderungen enthalten sind. So wird z.B. eine Verpflichtung der obersten Leitung zur Klimaneutralität oder auch ein PDCA-Verbesserungszyklus gefordert. Die Norm kann für verschiedenste Subjekte angewendet werden, wie z.B. Organisationen, Produkte, Dienstleistungen, Projekte oder Events. Egal für welche Einheiten die Norm angewendet wird, müssen folgende Schritte implementiert werden:
- Verpflichtung zur Klimaneutralität
- Festlegung des Geltungsbereiches
- Ermittlung der THG-Emissionen und -Entnahmen
- Managementplan zur Klimaneutralität
- Minimierung des CO2-Footprints
- Bericht zur Klimaneutralität
- Aussagen zur Klimaneutralität
Ein zentrales Element stellt der Managementplan zur Klimaneutralität dar. Dieser beschreibt unter anderem die Aufbau- und Ablauforganisation, die kurz- und langfristigen Ziele, den Zeitrahmen, die THG-Minderungsmaßnahmen, die finanziellen und personellen Ressourcen, die Indikatoren zur Überwachung des Fortschritts und die Menge und Art der zur Kompensation genutzten Zertifikate.
Aus Letzterem ist zu erkennen, dass die Norm auch eine Kompensation von Treibhausgasen mittels Zertifikate erlaubt. Allerdings sind für eine derartige Kompensation strenge Kriterien definiert.
Durch den öffentlich zugänglichen Bericht zur Klimaneutralität wird Transparenz gegenüber den Anspruchsgruppen geschaffen. Die Vorgaben hinsichtlich „Aussagen zur Klimaneutralität“ legen fest, dass derartige Aussagen nur gemacht werden dürfen, wenn die Anforderungen der Norm erfüllt werden und die Richtigkeit und Integrität der Informationen verifiziert wurden.
Der Bezug zu den Normen ISO 14064-1 und ISO 14067 besteht insofern, dass diese als Basis für die Berechnung des THG-Footprints heranzuziehen sind.
Fazit
Die ISO 14068-1 schafft somit Klarheit über die bisher sehr unterschiedliche und teilweise irreführende Kommunikation zum Thema Klimaneutralität. Organisationen können mit einer Zertifizierung ihre tatsächlichen Aktivitäten in Sachen Klimaneutralität glaubhaft belegen und somit Vertrauen gegenüber Stakeholdern schaffen. Für Unternehmen, die bereits aktiv in Sachen Klimaneutralität sind, ist es ein relativ kleiner Schritt, ein Klimamanagementsystem auf Basis des von der Norm geforderten Managementplans einzuführen.
EU Verordnung zu Klimaneutralitätsplänen für EU ETS-Anlagen in Kraft getreten
20.12.2023
Gemäß dem Europäischen Klimagesetz (Richtlinie 2003/87/EG) müssen bestimmte Betreiber von Anlagen, die dem Europäischen Emissionshandel (EU ETS) unterliegen, Klimaneutralitätspläne erstellen, damit es zu keiner 20%-igen Kürzung der Gratiszuteilung an CO2-Zertifikaten ab 2026 kommt. Konkret davon betroffen sind Anlagen mit Anlagenteilen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt und deren individueller Emissionsfaktor unter den 20%der höchsten Werten der bestehenden Referenzwerte (Produkt-Benchmark) für die betreffende Branche liegt. Die Klimaneutralitätspläne sind bis 1. Mai 2024 zu erstellen und an die Behörde zu übermitteln. Davor sind die Klimaneutralitätspläne im Rahmen der Baseline-Verifizierung für die nächste Zuteilungsperiode von einer akkreditieren Prüfstelle zu überprüfen. Mit 31.10.2023 wurde von der EU mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2441 der Kommission vom 31. Oktober 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Inhalts und des Formats der Pläne zur Klimaneutralität, die für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten erforderlich sind (europa.eu))zur Richtinie 2003/87/EG der Inhalt und das Format der Pläne zur Klimaneutralität geregelt. Die Klimaneutralitätspläne müssen demnach unter anderem folgendes beinhalten:
- Historische Emissionen der Anlage
- Meilensteine und Emissionsreduktionsziele in Fünfjahreszeiträumen ab 2025
- Maßnahmenpläne und Kostenaufstellung in Fünfjahreszeiträumen ab 2025
- Detaillierte Erläuterung der geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Meilensteine und Emissionsreduktionsziele für jeden Fünfjahreszeitraum
- Kosten der Maßnahmen und Investitionssumme für jedes Kalenderjahr
Die Durchführungsverordnung 2023/2441 enthält nicht die Schwellenwerte, die Überschreitung der 80% der Emissionswerte. Dies muss von den betroffenen Unternehmen selbst ermittelt werden, um herauszufinden, ob ein Klimaneutralitätsplan zu erstellen ist. Weitere Details dazu könnte die Verordnung zur Regelung der kostenlosen Zuteilung (EU-Zuteilungsverordnung) bringen, die gerade in Überarbeitung ist und im ersten Quartal 2024 in Kraft treten soll.
risksafe ESG besitzt jahrelange Erfahrung mit dem EU Emissionshandel und unterstützt Sie gerne bei der Erstellung des Klimaneutralitätsplanes.
Einigung über EU-Lieferkettengesetz
15.12.2023
Gestern hat sich das EU-Parlament in den Trilogverhandlungen auf das sogenannte „EU-Lieferkettengesetz“ (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geeinigt. Die neue EU-Richtlinie wird dazu führen, dass große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern (bzw. 250 Mitarbeitern in high-risk-Branchen) künftig auch bei ihren Lieferanten und deren Geschäftspartnern im Ausland darauf achten müssen, dass Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden. Nach nationaler Umsetzung der Richtlinie werden die Verpflichtungen ab Anfang 2026 anzuwenden sein. Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt um weltweit Ausbeutung zu unterbinden und faire bzw. menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wie man die neuen Forderungen am Besten umsetzt erfahren Sie hier.
„ESG-Dschungel“ einfach erklärt
1.12.2023
Auf Basis der entsprechenden gesetzlichen Regelungen in der EU hat sich ESG (Environmental, Social, Governance) als Schlagwort für nachhaltiges Wirtschaften etabliert. Gemäß EU-Regelungen müssen Unternehmen künftig über Ihre ESG-Performance berichten und dies auch extern prüfen lassen. Andererseits müssen Banken und anderer Anbieter von Finanzprodukten die ESG-Performance von Unternehmen berücksichtigen, sodass die Finanzierung für nicht nachhaltige Unternehmen schwerer werden wird. Da die Unternehmen auch auf Nachhaltigkeit in Ihrer Lieferkette achten müssen, werden über kurz oder lang de facto alle Unternehmen nachhaltig agieren müssen, um erfolgreich bleiben zu können.