Warum Nachhaltigkeitsmanagement?
Der zunehmende Druck seitens der Gesetzgeber und das rasant steigende öffentliche Interesse an dem Thema Nachhaltigkeit zwingt Unternehmen immer mehr dazu, sich intensiv damit zu beschäftigen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirkt. Und, eine nachhaltige Unternehmensführung wird immer mehr zum Auswahlkriterium von Partnern und Lieferanten. Wenn Unternehmen kein aktives Nachhaltigkeitsmanagement nachweisen können, werden sie über kurz oder lang nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Dies trifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch KMUs, da die Forderungen über die Lieferkette an alle Unternehmen weitergegeben werden. Nachhaltigkeitsmanagement ist von einem „nice to have“ zu einem „must have“ geworden!
Darüber hinaus transformiert sich der Kapitalmarkt gerade hin zur Nachhaltigkeit. Eine nachhaltige Unternehmensführung führt auf Grund von CSRD und EU-Taxonomie zu einer Verbesserung des ESG-Ratings, was wiederum den Zugang zu Kapital verbessert. Mit anderen Worten heißt dies, dass das ESG-Ranking am Kapitalmarkt künftig auf einer Stufe mit dem Bonitäts-Ranking stehen wird. Und so wie es aussieht, wird dies nicht nur für große Unternehmen gelten, sondern für alle Unternehmen. Hier finden Sie auch ein Interview mit Dipl.-Ing. Hans Kitzweger, geführt an der FH Technikum Wien zum Thema „ESG“. Unter anderem gibt er Auskunft dazu, was die Hintergründe für den ESG-Trend sind und warum bald mehr oder weniger alle Unternehmen ihre ESG-Performance betrachten und optimieren werden müssen.
Was bedeutet aktives Nachhaltigkeitsmanagement konkret?
Nachhaltigkeitsmanagement oder auch CSR-Management (Corporate Social Responsibility) bzw. ESG-Management (Environmental, Social, Governance) hat zum Ziel ökologische und soziale Verantwortung in Einklang mit wirtschaftlichen Zielen zu bringen. Die daraus resultierenden Anforderungen sind komplex und erfordern in den meisten Unternehmen einen Transformationsprozess. Ergänzend dazu gibt es bereits jetzt oder in absehbarer Zukunft die folgenden regulatorischen und kundenbezogenen Anforderungen, die im Rahmen eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems zu berücksichtigen sind.
Nachhaltigkeitsmanagement – regulatorische und kundenbezogene Anforderungen
Beim Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagement-Systems kann man sich beispielsweise an den Normen ISO 26000 und an der ONR 192500 orientieren. Des Weiteren können auch die sogenannten SDGs (17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen – UNO) als Grundlage herangezogen werden.
Die 9 Schritte zum Aufbau eines aktiven Nachhaltigkeitsmanagements
Wir bauen Ihr Nachhaltigkeitsmanagement-System in den folgenden 9 Schritten auf:
1.
Ist-Analyse, Ermittlung rechtlicher Anforderungen
Analyse bereits vorhandener Maßnahmen, anwendbarer gesetzlicher Regelungen, andere Stakeholder-Anforderungen, interne CSR-Anforderungen und CSR-Risiken.
2.
Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
Auf Basis der Vorgaben aus der CSRD wird eine sogenannte „doppelte Wesentlichkeitsanalyse“ („Double Materiality Check“) durchgeführt.
Die Stakeholder- und Wesentlichkeits-Analyse dient als Basis für die Entwicklung der Nachhaltigkeits-Strategie.
3.
Nachhaltigkeitsstrategie
Ausarbeitung der Strategie mit der Unternehmensleitung, gegebenenfalls diesbezügliche Anpassung von existierenden Unternehmensstrategien und Geschäftsmodellen.
4.
Aktionsplan Umsetzung rechtlicher Anforderungen
Sofern es noch keine konkreten Umsetzungspläne für die rechtlichen Anforderungen gibt, werden diese ausgearbeitet und deren Umsetzung gestartet. Bei Anwendung der CSDDD Ermittlung der diesbezüglichen Anforderungen an das Lieferkettenmanagement.
5.
Nachhaltigkeitsziele
Ausarbeitung von Nachhaltigkeitszielen und Start der Zielumsetzung. Dabei Berücksichtigung der bereits vorhandenen Ziele aus anderen Managementsystemen (z.B. Umwelt, Arbeitssicherheit, Energie, Qualität).
6.
KPIs
Ausarbeitung von Kennzahlen, die sich beispielweise an den SDGs oder an GRI orientieren.
7.
Aufbau- und Ablauforganisation
Festlegung der Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Regelung der relevanten Prozesse; ggf. Einbindung des Systems in ein bestehendes Managementsystem.
9.
Fortschrittsbewertung
Regelmäßige Bewertung des Fortschritts im Nachhaltigkeitsmanagement und Festlegung der Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten sowie Regelung der relevanten Prozesse; ggf. Einbindung des Systems in ein bestehendes Managementsystem.
Wie wir Sie noch unterstützen können
Neben dem Aufbau und der Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagement in den oben dargestellten 9 Schritten unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeitsmanagements, Managementsysteme, CO2-Management, Legal Compliance und als Umweltgutachter gerne auch bei folgenden Themen:
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau Ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems.
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