EU Lieferketten-Richtline (CSDDD)
Die EU hat im Juli 2024 die sogenannte Lieferketten-Richtlinie („Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“) oder auch Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht. Sinn und Zweck der CSDDD ist es Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards in der Lieferkette zur Profitmaximierung zu verhindern. Dazu müssen große europäische Unternehmen künftig in der globalen Lieferkette die ESG-Performance ermitteln, überwachen vermeiden, abschwächen und beheben – unter anderem Themen wie Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitnehmern, sichere Arbeitsbedingungen, Verlust der Biodiversität und Umweltverschmutzung. Die einzelnen relevanten negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte sind im Anhang zur Richtlinie konkret aufgeführt. Darüber hinaus müssen die Unternehmen über ihre Aktivitäten Bericht erstatten, was zu mehr Transparenz beitragen soll.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Gemäß CSDDD sind Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR betroffen. Dies stellt eine wesentliche Erleichterung gegenüber dem ersten Entwurf der Richtlinie dar.
Je nach Unternehmensgröße soll es gestaffelte Übergangsfristen bis zu 5 Jahre geben. Wenn diese Mitarbeiter- und Umsatzschwellen von Unternehmen aus Drittländern im EU-Raum erreicht werden, sind auch Nicht-EU-Unternehmen von den Regelungen (mit einer 2-jährlichen Übergangsfrist) betroffen. Somit gilt die CSDDD nicht nur für EU-Unternehmen sondern auch für in der EU tätige Konzerne aus Drittändern. Die Regelungen sollen für direkte oder indirekte „etablierte Geschäftsbeziehungen“ gelten.
Was passiert bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen die CSDD-Directive sollen Unternehmen von den nationalen Aufsichtsbehörden sanktioniert werden, beispielsweise mit Geldstrafen bis zu 5% des Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen könnten von öffentlichen Aufträgen in der EU ausgeschlossen werden. Für die Unternehmensleitungen, d.h. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, besonders interessant ist die Regelung, dass die Einhaltung der CSDDD auch zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmensleitung gehören soll.
Somit ermöglicht die CSDDD eine zivilrechtliche Haftung und damit die Geltendmachung eines direkten Anspruchs von Betroffenen gegen Unternehmen auf Schadenersatz wegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in der Wertschöpfungskette.
Sorgfaltspflicht
Als Voraussetzung für eine Haftung ist vorgesehen, dass durch eine Nichteinhaltung der benannten Sorgfaltspflichten nachteilige Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen entstanden sind, welche bei Beachtung der Sorgfaltspflichten hätten erkannt, vermieden, gemildert, beendet oder in ihrem Ausmaß verringert werden müssen und dabei ein Schaden entstand. Wichtigste Verpflichtungen im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht für Bereichen Menschenrechte und Umwelt („Sorgfaltspflicht“) für Unternehmen gemäß der CSDD-Richtlinie sind:
Deutsches Lieferkettengesetz
Seit 1.1.2023 gilt in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (LkSG). Gemäß diesem Gesetz sind deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten im Inland (ab 2024 reduziert auf 1.000) verpflichtet auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutz in den globalen Lieferketten zu achten.
Das deutsche Lieferkettengesetz ist in vielen Belangen weniger streng als die CSDDD, sodass nach Inkrafttreten der CSDDD eine Anpassung des deutschen LkSG erforderlich sein wird.
Aspekte, bei denen das deutsche LkSG geringere Anforderungen als die CSDDD hat:
Wie geht es mit der CSDDD weiter?
Nach der Annahme der abgeschwächten Version der Richtlinie durch das EU-Parlament im Juli 2024 haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzusetzen.
Daraus resultiert, dass Unternehmen 2026 damit beginnen müssen, die Anforderungen der Richtlinie anzuwenden. Das klingt lange, ist es aber nicht. Denn die betroffenen Unternehmen müssen quasi ein Managementsystem aufbauen, das die Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie sicherstellt. Und, dies kann erfahrungsgemäß auch 1-2 Jahre in Anspruch nehmen.
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Unser Angebot
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Aufbau eines Managementsystems zur Erfüllung der CSDDD
Gemäß unserem Konzept beinhaltet ein Managementsystem zur Erfüllung der CSDDD-Anforderungen die folgenden Elemente: