Legal Compliance Management
Die Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im EHS-Bereich ist keine einfache Aufgabe. Unternehmen müssen eine Vielzahl von gesetzlichen und bescheidlichen Bestimmungen berücksichtigen, deren Einhaltung im Unternehmen sichergestellt werden muss. Verantwortlich für diese Organisation ist der Geschäftsführer oder von diesem bestellte Verantwortlich Beauftragte gemäß §9 VStG und/oder §23 ArbIG. Um das Haftungsrisiko der Geschäftsführer und der Verantwortlich Beauftragten zu minimieren, müssen diese die Prozesse zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen im Unternehmen durch entsprechende Vorkehrungen wirksam organisieren – oder mit anderen Worten ein Legal Compliance- oder Rechtsmanagementsystem implementieren. Wenn dies der Fall ist, spricht man auch von einer „gerichtsfesten Organisation“.
In 5 Schritten zur gerichtsfesten Organisation:
- 1Erstellung eines Rechtsregisters und Bescheidregisters
- 2Bestimmung der einzelnen Rechtspflichten aus Vorschriften und Bescheiden
- 3Delegation und Umsetzung der Rechtspflichten im Unternehmen
- 4Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Rechtspflichten
- 5Identifizierung und Umsetzung von Rechts-/Bescheidänderungen
Wenn diese 5 Schritte im Unternehmen wirksam umgesetzt sind, ist der Geschäftsführer (bzw. ein Verantwortlich Beauftragter) seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und es kann ihm nur schwer ein Verschulden vorgeworfen werden. Am einfachsten lässt sich eine gerichtsfeste Organisation mit einer Rechtsmanagement-Software (oder auch Legal Compliance Software) realisieren. Man kann aber auch ohne Software-Lösung, beispielsweise mit Hilfe von Excel, zum Ziel kommen. Wichtig ist nur, dass die fünf Schritte der gerichtsfesten Organisation wirksam im Unternehmen verankert sind. Dies ist mehr eine Frage des Commitments der Führungskräfte und des Nachdruckes bei der Umsetzung im Unternehmen als mit welchem Tool man das Ganze umsetzt.
Unser Angebot
Gerne unterstützen wie Sie beim Aufbau eines Rechtsmanagementsystems bzw. einer gerichtsfesten Organisation.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Bereich EHS Legal Compliance und minimieren Sie dadurch Ihr Haftungsrisiko.
Unsere Leistungen
Behördenmanagement
Der überwiegende Anteil der genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen-Änderungen werden zu spät oder in manchen Fällen sogar überhaupt nicht eingereicht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gewerbeordnung, AWG, WRG etc.) muss eine genehmigungspflichtige Maßnahme vor Errichtung (d.h. vor Baubeginn!) genehmigt werden. „Genehmigt werden“ heißt, einen rechtskräftigen Bescheid vorliegen zu haben.
Da die Veränderungen in Betrieben immer kurzfristiger werden und Behörden vielfach überlastet sind, werden viele Anlagenänderungen erst genehmigt, nachdem Sie bereits realisiert wurden. Dies birgt ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko, da es dafür im Gesetz keine Ausnahmeregelung gibt. D.h. die Errichtung und/oder der Betrieb einer Anlage bevor ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid vorliegt, stellt ein besonderes Haftungsrisiko dar.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
- 1Abklärung der erforderlichen Genehmigungen für das Projekt
- 2Klärung des vorhandenen Genehmigungsumfanges und Abgrenzung der Genehmigungserfordernisse (Vermeidung von Doppelgenehmigungen!)
- 3Planung der Maßnahme und Vorrecherche der Genehmigungsvoraussetzungen (Rechtsvorschriften, Normen, Stand der Technik etc.)
- 4Vorbesprechung der Maßnahme mit der Behörde bzw. Sachverständigen und Arbeitsinspektorat. Dabei ist es wichtig, den maximalen Genehmigungsumfang auszuloten und diesen auch zu realisieren (z.B. Betriebszeiten), um bei späteren Erweiterungen nicht limitiert zu sein.
- 5Vorabbesprechung der Maßnahme mit Anrainern (falls erforderlich)
- 6Erstellung der Einreichunterlagen
- 7Einreichung der Einreichunterlagen bei der Genehmigungsbehörde
- 8Verhandlung vor Ort – dabei ist es besonders wichtig, zu „verhandeln“, d.h. etwaige überhöhte Forderungen und Auflagen mit plausiblen Argumenten „wegzuverhandeln“. Sind Auflagen einmal bescheidlich festgeschrieben, sind diese im Nachhinein nicht mehr einfach wegzubekommen!
- 9Bescheiderstellung und -zustellung durch Behörde
- 10Bescheidprüfung und ggf. Bescheidbeeinspruchung
Häufigste Fehler im Genehmigungsverfahren
Vorteile einer externen Unterstützung
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der Genehmigungspflicht und bei der Abwicklung der Genehmigungsverfahren nach folgenden Rechtsvorschriften:
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung Ihres Genehmigungsverfahrens nach GewO, AWG, WRG etc.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Legal Compliance und als Ingenieurbüro für Technische Chemie haben wir höchste Anerkennung bei den Behörden und können damit die für Sie optimale Genehmigung erlangen.