Warum ein Legal Compliance Audit durchführen?
Die Einhaltung von Rechtsbestimmungen im Umweltschutz und Arbeitsschutz wird für Unternehmen immer wichtiger. In einem Rechtsmanagementsystem ist die Überprüfung der Umsetzung dieser Verpflichtungen ein Teilschritt der gerichtsfesten Organisation und trägt somit zur Haftungsminimierung bei.
Die Umwelt-, Energie- und Sicherheitsmanagementnormen ISO 14001, EMAS, ISO 50001 und ISO 45001 fordern zudem eine regelmäßige Überprüfung bzw. Bewertung der Umsetzung von Rechtsvorschriften. Zudem wollen auch Eigentümer, Konzernzentralen oder andere Stakeholder immer öfter über den Status der Rechtskonformität Bescheid wissen.
Compliance Auditing – unser Angebot
Vorteile Compliance Audits
Kontaktieren Sie uns
Wir übernehmen gerne Ihre Legal Compliance Audits.
Unsere jahrelange Erfahrung mit Legal Compliance Audits und Rechtsmanagementsystemen sowie die staatlichen Zulassungen als Umweltgutachter, Sicherheitsfachkraft und Ingenieurbüro für Technische Chemie garantiert Ihnen eine hohe Aussagekraft und Anerkennung Ihres Legal Compliance Audits.
Spezielle Legal Compliance Audits: Prüfung gemäß §82b GewO
Gemäß § 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 muss jeder Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage in Österreich, diese im Abstand von 5 Jahren (bei vereinfachtem Genehmigungsverfahren 6 Jahre) dahingehend überprüfen, ob diese
- den Genehmigungsbescheiden,
- den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften,
- den gemäß § 356b GewO mit anzuwendenden Vorschriften (z.B. Wasserrecht) entspricht und
- dem Abschnitt 8a betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt.
Minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken
Gemäß § 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 muss jeder Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage in Österreich, diese im Abstand von 5 Jahren (bei vereinfachtem Genehmigungsverfahren 6 Jahre) überprüfen, ob diese
- den Genehmigungsbescheiden,
- den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften,
- den gemäß § 356b GewO mit anzuwendenden Vorschriften (z.B. Wasserrecht) entspricht und
- dem Abschnitt 8a betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt.
Rahmen-Anforderungen und Form der Prüfung
Der Inhaber der genehmigten Betriebsanlage hat die Prüfung rechtzeitig zu veranlassen, ohne von der Behörde dazu aufgefordert worden zu sein. Inhaber einer Anlage ist jene Person, welche die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat, z.B. Eigentümer, Mieter oder Pächter. Die Prüfung darf vom Inhaber oder Betriebsangehörigen selbst durchgeführt werden, sofern sie dazu fachlich geeignet sind. Darüber hinaus sind akkreditierte Stellen, staatlich autorisierte Anstalten, Ziviltechniker und Gewerbetreibende (im Rahmen ihrer Befugnisse) als Auditors zugelassen.
Über die Prüfung ist eine Prüfbescheinigung zu erstellen, die eine vollständige Dokumentation der Prüfung anzuschließen hat, aus der insbesondere der Umfang und der Inhalt der Prüfung hervorgehen. Im Falle von festgestellten Abweichungen vom konsensgemäßen Zustand ist der Prüfbericht ist unaufgefordert mit Vorschlägen zur Behebung der Mängel an die Behörde zu übersenden. Der Umfang der §82b-Prüfung ist rechtlich nicht einfach zu interpretieren, sodass die Prüfung oft mangelhaft durchgeführt wird. Daraus ergibt sich ein nicht zu vernachlässigendes Haftungsrisiko, da die Verantwortung für die korrekte Form der Durchführung immer beim Inhaber der Betriebsanlage liegt.
Unser Angebot
Wir übernehmen mit unseren langjährigen Erfahrung die Durchführung Ihrer §82b-Überprüfung.
Durch unsere Befähigung als Ingenieurbüro sind wir berechtigt die Prüfung durchzuführen. Wir garantieren durch unsere langjährige Erfahrung und das dabei erlangte Feedback von Behörden, eine korrekte Durchführung der Prüfung und minimieren dadurch Ihr Haftungsrisiko.