Warum ein Legal Compliance Audit durchführen?

Die Einhaltung von Rechtsbestimmungen im Umweltschutz und Arbeitsschutz wird für Unternehmen immer wichtiger. In einem Rechtsmanagementsystem ist die Überprüfung der Umsetzung dieser Verpflichtungen ein Teilschritt der gerichtsfesten Organisation und trägt somit zur Haftungsminimierung bei.

Die Umwelt-, Energie- und Sicherheitsmanagementnormen ISO 14001, EMAS, ISO 50001 und ISO 45001 fordern zudem eine regelmäßige Überprüfung bzw. Bewertung der Umsetzung von Rechtsvorschriften. Zudem wollen auch Eigentümer, Konzernzentralen oder andere Stakeholder immer öfter über den Status der Rechtskonformität Bescheid wissen.

Compliance Auditing – unser Angebot

  • Wir übernehmen mit unseren erfahrenen EHS Legal Compliance Auditors, die die rechtlichen Bestimmungen im EHS-Bereich exakt kennen und interpretieren können, das Legal Compliance Auditing für Ihr Unternehmen.

  • Bei Bedarf inkludieren wie in das Legal Compliance Audit auch einen „Check gerichtsfeste Organisation“, bei dem der Status Ihres Rechtsmanagementsystems beurteilt wird und konkrete Maßnahmen zur Minimierung der Haftungsrisiken definiert werden.

  • Die insbesondere in Österreich und Deutschland vielfach äußerst komplexe Genehmigungssituation erfordert viel Erfahrung, um den Legal Compliance Status beurteilen zu können. Dabei gehen wir stets risikobasiert vor und konzentrieren uns mehr auf die tatsächlich haftungskritischen Aspekte.
  • Auf Wunsch des Auftraggebers beurteilen wir auch das jeweilige Haftungsrisiko von festgestellten Abweichungen.
  • Flexibilität bei Auditumfang, Prüftiefe und Berichterstattung
  • Bei Bedarf führen wir die Legal Compliance Audits auch in englischer Sprache oder auch an ausländischen Standorten unter Beiziehung von jeweils nationalen Partnern durch.
  • Auf Wunsch kombinieren wir das Legal Compliance Audit auch mit anderen Managementsystem-Audits (z.B. gemäß ISO 14001, ISO 45001)
  • Der Umfang und die Tiefe eines Audits stimmen wir im Vorfeld mit dem Auftraggeber ab. abgestimmt.
  • Nach dem Audit wird ein Bericht im definierten Umfang erstellt und auf Wunsch präsentiert.

Vorteile Compliance Audits

  • Klares Bild für das Management über den Legal Compliance Status und dementsprechende Haftungsrisiken
  • Sicherheit gegenüber Stakeholdern, dass alle relevanten Bestimmungen eingehalten werden

  • Ein Legal Compliance Audit kann als Teil eines Due Diligence Audits verwendet werden

  • Minimierung des Haftungsrisikos für Führungskräfte im Unternehmen, da Legal Compliance Audits als Teil einer gerichtsfesten Organisation gelten bzw. der dementsprechenden Kontroll- und Überwachungspflicht von Geschäftsführern und Verantwortlich Beauftragten gemäß §9 VStG

  • Erfüllung der Normanforderungen gemäß Punkt 9.1.2 der Normen ISO 14001, EMAS, ISO 45001 und ISO 50001 hinsichtlich der Rechtskonformität

Kontaktieren Sie uns


 Wir übernehmen gerne Ihre Legal Compliance Audits.
Unsere jahrelange Erfahrung mit Legal Compliance Audits und Rechtsmanagementsystemen sowie die staatlichen Zulassungen als Umweltgutachter, Sicherheitsfachkraft und Ingenieurbüro für Technische Chemie garantiert Ihnen eine hohe Aussagekraft und Anerkennung Ihres Legal Compliance Audits.

Spezielle Legal Compliance Audits: Prüfung gemäß §82b GewO

Gemäß § 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 muss jeder Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage in Österreich, diese im Abstand von 5 Jahren (bei vereinfachtem Genehmigungsverfahren 6 Jahre) dahingehend überprüfen, ob diese

  • den Genehmigungsbescheiden,
  • den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften,
  • den gemäß § 356b GewO mit anzuwendenden Vorschriften (z.B. Wasserrecht) entspricht und
  • dem Abschnitt 8a betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt.

Minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken

Gemäß § 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 muss jeder Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage in Österreich, diese im Abstand von 5 Jahren (bei vereinfachtem Genehmigungsverfahren 6 Jahre) überprüfen, ob diese

Ein Legal Compliance Audit - durchgeführt von Experten der risksafe ESG
  • den Genehmigungsbescheiden,
  • den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften,
  • den gemäß § 356b GewO mit anzuwendenden Vorschriften (z.B. Wasserrecht) entspricht und
  • dem Abschnitt 8a betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt.

Rahmen-Anforderungen und Form der Prüfung

Der Inhaber der genehmigten Betriebsanlage hat die Prüfung rechtzeitig zu veranlassen, ohne von der Behörde dazu aufgefordert worden zu sein. Inhaber einer Anlage ist jene Person, welche die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat, z.B. Eigentümer, Mieter oder Pächter. Die Prüfung darf vom Inhaber oder Betriebsangehörigen selbst durchgeführt werden, sofern sie dazu fachlich geeignet sind. Darüber hinaus sind akkreditierte Stellen, staatlich autorisierte Anstalten, Ziviltechniker und Gewerbetreibende (im Rahmen ihrer Befugnisse) als Auditors zugelassen.

Über die Prüfung ist eine Prüfbescheinigung zu erstellen, die eine vollständige Dokumentation der Prüfung anzuschließen hat, aus der insbesondere der Umfang und der Inhalt der Prüfung hervorgehen. Im Falle von festgestellten Abweichungen vom konsensgemäßen Zustand ist der Prüfbericht ist unaufgefordert mit Vorschlägen zur Behebung der Mängel an die Behörde zu übersenden. Der Umfang der §82b-Prüfung ist rechtlich nicht einfach zu interpretieren, sodass die Prüfung oft mangelhaft durchgeführt wird. Daraus ergibt sich ein nicht zu vernachlässigendes Haftungsrisiko, da die Verantwortung für die korrekte Form der Durchführung immer beim Inhaber der Betriebsanlage liegt.

Unser Angebot

 
Wir übernehmen mit unseren langjährigen Erfahrung die Durchführung Ihrer §82b-Überprüfung.

Durch unsere Befähigung als Ingenieurbüro sind wir berechtigt die Prüfung durchzuführen. Wir garantieren durch unsere langjährige Erfahrung und das dabei erlangte Feedback von Behörden, eine korrekte Durchführung der Prüfung und minimieren dadurch Ihr Haftungsrisiko.
 

Häufige Fehler bei der §82b-Überprüfung:

  • Nicht genehmigte oder genehmigungspflichtig veränderte Betriebsanlagenteile werden nicht identifiziert und bleiben somit weiterhin entgegen der Bestimmung der GewO nicht genehmigt.

  • Es werden nur die Bescheidauflagen auf Einhaltung überprüft und nicht die Übereinstimmung der Betriebsanlage mit dem genehmigten Zustand.

  • Die Überprüfung auf Übereinstimmung mit dem genehmigten Zustand erstreckt sich nur auf den Bescheidbefund und nicht auf die Verhandlungsschrift, Einreichunterlagen und Pläne.
  • Die Überprüfung der sonst für Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften fokussiert sich nur auf die wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln und sonstigen Anlagen und nicht auf alle relevanten gewerberechtlichen Vorschriften. Dazu zählen jedenfalls alle Verordnungen zur Gewerbeordnung wie z.B. die Verordnungen über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen für verschiedene Branchen, VO über Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)
,  Aerosolpackungslagerverordnung, Kälteanlagen-VO, Industrieunfall-VO
, Aufzüge-Sicherheits-VO
, Maschinen-Sicherheits-VO
, Persönliche Schutzausrüstungen-Sicherheits-VO.

  • Die gemäß § 356b GewO mit anzuwendenden Vorschriften werden nicht überprüft (z.B. Arbeitnehmerschutz, Wasserrecht, Kesselanlagenrecht).
  • Der Bericht enthält keine vollständige Dokumentation der Prüfung, aus der insbesondere der Umfang und der Inhalt der Prüfung hervorgehen.

So profitieren Sie von einer Zusammenarbeit mit uns:

  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren und vergeben die §82b-Prüfung in professionelle Hände.

  • Wir identifizieren im Rahmen unserer Services mit unserer Erfahrung alle Mängel und reduzieren so Ihr Haftungsrisiko. Bei der Prüfung gem. §82b GewO festgestellte Mängel sind entsprechend den Bestimmungen des §82b straffrei. Deshalb ist es wichtig bei der Prüfung sorgfältig vorzugehen und alle Mängel festzustellen.

  • Durch unsere Befähigung als Ingenieurbüro sind wir berechtigt, die Prüfung als Auditor durchzuführen.

  • Hohe Behördenakzeptanz unserer Prüfberichte durch langjährige Erfahrung und Kompetenz.