Agieren Sie proaktiv und orientieren Sie sich am Stand der Technik

Arbeitssicherheit ist ein Thema, das für Unternehmen auf Grund der Entwicklungen im Bereich ESG immer wichtiger wird. Niemand kann es sich mehr leisten, diesen Bereich peripher zu behandeln und sich viele Arbeitsunfälle zu erlauben.

Arbeitsunfälle dringen meist nach Außen und stellen ein erhebliches Reputationsrisiko dar. Deshalb müssen Unternehmen heutzutage auch im Arbeitsschutz wie in den klassischen Kernbereichen des Unternehmens proaktiv agieren und sich am Stand der Technik orientieren. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem professionellen Health & Safety Consulting.

Wir unterstützen Sie dabei, die Unfallzahlen zu reduzieren

Arbeitssicherheit ist ein Thema, das für Unternehmen auf Grund der Entwicklungen im Bereich ESG immer wichtiger wird. Niemand kann es sich mehr leisten, diesen Bereich peripher zu behandeln und sich viele Arbeitsunfälle zu erlauben. Arbeitsunfälle dringen meist nach Außen und stellen ein erhebliches Reputationsrisiko dar.

Deshalb müssen Unternehmen heutzutage auch im Arbeitsschutz wie in den klassischen Kernbereichen des Unternehmens proaktiv agieren und sich am Stand der Technik orientieren. Daher ist es notwendig – meist über behördliche Forderungen hinausgehend – vor allem folgenden Themen proaktiv zu managen:

Themen die proaktiv gemanagt werden sollten

  • Laufende Gefährdungs-Beurteilung von Maschinen, Gefahrstoffen und Arbeitsplätzen

  • Laufende Beurteilung von Störfallrisiken (z.B. Brandschutz, Explosionsschutz)

  • Risikobeurteilung nach Arbeitsunfällen und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen

  • Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeitern für Arbeitssicherheit

Sicherheitskultur und Verhaltensänderung

In vielen Unternehmen zeigt sich das Bild, dass sich trotz intensiver Bemühungen im Bereich der Arbeitssicherheit die Unfallzahlen nicht mehr weiter reduzieren lassen. Aus unserer Erfahrung kann man mit einem engagierten Managen der gesetzlichen Vorgaben die Unfallzahlen nur auf ein bestimmtes, stagnierendes Niveau bringen. Eine weitere Reduktion der Unfallzahlen erreicht man erfahrungsgemäß nur durch weitere – über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende –Maßnahmen wie Etablierung einer Sicherheitskultur, Bewusstseinsförderung der Mitarbeiter, Vorbildwirkung durch Führungskräfte, Begehungen/Audits durch Führungskräfte oder regelmäßig Kommunikation zu Sicherheitsthemen.

Sicherheitskultur und Verhaltensänderung – Vorteile:

  • Reduktion der Arbeitsunfälle
  • Reduktion der Ausfallszeiten
  • Minimierung des Haftungsrisikos durch weniger Arbeitsunfälle
  • Verbesserung bei der Mitarbeiterzufriedenheit
„Die Sicherheit ist von gleicher Bedeutung wie die Produktivität, die Qualität unserer Produkte, die Kosten und die Arbeitsmoral unserer Mitarbeiter.“
Walter S. Carpenter, DuPont-Präsident, 1946
„Die Etablierung einer Sicherheitskultur ist ein langfristiger Prozess. Du Pont ist deswegen so weit, weil sie schon vor sehr langer Zeit damit begonnen haben! “
Walter S. Carpenter, DuPont-Präsident, 1946

Unser Angebot

 
Wir unterstützen Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit bei der weiteren Reduktion Ihrer Arbeitsunfälle durch Implementierung einer Sicherheitskultur und Etablierung einer Verhaltensänderung bei den Mitarbeitern.

 

Mit risksafe in 10 Schritten eine Sicherheitskultur und Verhaltensänderung etablieren

  • Analyse der bestehenden Sicherheitskultur

  • Analyse der Rahmenbedingungen und Erarbeitung des Sollzustandes Sicherheitskultur

  • Implementierung einer Sicherheitspolitik

  • Etablierung der Vorbildwirkung beim Top Management

  • Festlegung von Konsequenzen bei Arbeitssicherheits-Verstößen

  • Etablierung der Vorbildwirkung beim Mittleren Management

  • Bewusstseinstrainings bei den Meistern und Vorarbeitern und Verbesserung des Führungsverhalten in Bezug auf Sicherheit
  • Bewusstseinstrainings mit allen Mitarbeitern
  • Implementierung von „Safety Walks“ durch Führungskräfte
  • Verbesserung der Sicherheitskommunikation (z.B. Sicherheitsthema des Monats, regelmäßige Shopfloor-Meetings)

Externe Sicherheitsfachkraft

Aufgrund des ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetzes (ASchG) müssen Unternehmen sogenannte Präventivdienste beschäftigen. Dazu gehören Sicherheitsfachkräfte (SFK), Arbeitsmediziner (AM) und sonstige Fachleute. Die Präventivdienste haben die Arbeitgeber, aber auch die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Betriebsräte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten, bei der Erfüllung ihrer Arbeitsschutz-Verpflichtungen zu unterstützen und im Arbeitsschutzausschuss mitzuwirken. Die Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Betreuung der Arbeitsstätte durch die Präventivdienste in einer dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz entsprechenden Weise gewährleistet ist.

In Arbeitsstätten bis zu 50 Mitarbeiter können auch Präventivfachkräfte der AUVA oder für die Sicherheitsfachkraft auch das Unternehmermodell (Wahrnehmung durch den Unternehmer selbst) in Anspruch genommen werden. Die Einsatzzeiten der Präventivkräfte sind durch das ASchG wie folgt gesetzlich festgelegt:

Darüber hinaus gilt: Für Nachtarbeit wird ein Zuschlag von 0,5 Stunden berechnet, Saisonarbeiter und Teilzeitarbeiter werden aliquotiert berechnet.

Aufteilung der Präventionszeit

Die Aufteilung der Präventionszeit ist gesetzlich geregelt und hat sich wie folgt zu gliedern:

  1. mindestens 40% auf die Sicherheitsfachkraft (SFK)
  2. mindestens 35% auf den/die ArbeitsmedizinerIn (AM)
  3. Bis zu 25% auf sonstige geeignete Fachleute wie Arbeitspsychologen, Ergonomen, Chemiker, Toxikologen etc.

Sofern keine Fachleute herangezogen werden, sind die 25% auf SFK und AM aufzuteilen.

Die PFK haben über ihre Einsatzzeit und Tätigkeiten (Besichtigungen, Beratungen, Untersuchungen) Aufzeichnungen zu führen und dem/der AG einen Jahresbericht (Aktivitäten, Verbesserungsvorschläge, Auswirkung ihrer Tätigkeit auf Präventionsmaßnahmen im Betrieb) vorzulegen.

Tätigkeiten einer externen Sicherheitsfachkraft

  • Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung
  • Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • Beratung bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und Einführung von Arbeitsstoffen
  • Beratung bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen und des Arbeitsablaufes
  • Unterstützung bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
  • Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes und Maßnahmen zur Evakuierung
  • Regelmäßige Anpassung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Unterstützung bei Organisation, Unterweisung und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei Verwaltungsverfahren

Vorteile einer externen Sicherheitsfachkraft

  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren
  • Minimieren des Haftungsrisikos bei Unfällen
  • Die Arbeitssicherheit wird von Experten gemanagt
  • Unabhängigkeit bei der Aufdeckung von Risiken
  • Oft bessere innerbetriebliche Akzeptanz
  • Best Practice Ansätze werden in das Unternehmen gebracht
  • Ausfall der Sicherheitsfachkraft kann leicht abgefedert werden

Angebot

 
Wir unterstützen Sie mit der Bereitstellung einer externen Sicherheitsfachkraft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Darüber hinaus haben wir stets die tatsächliche Reduktion der Unfallzahlen im Fokus und konzentrieren uns auch auf eine positive Veränderung des Arbeitssicherheitsbewusstseins. Weiters bieten wir bei Bedarf Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizin aus einer Hand an.

Des Weiteren unterstützen wir Sie auch bei folgenden Themen und Aufgaben rund um die Arbeitssicherheit

  • Laufende Evaluierung von Arbeitsplätzen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
  • Laufende Evaluierung von Explosionsschutzrisiken und Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
  • Beurteilung von neuen Arbeits- und Gefahrstoffen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und Tätigkeiten
  • Unterstützung bei Behördeneinreichungen, Genehmigungsverhandlungen und Erfüllung von Bescheidauflagen (Legal Compliance Management)