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EU Emissionshandel (EU-ETS, Emission Trading Scheme)

EU-ETS 1: Europäisches Cap-and-Trade-System für Groß-Emittenten

In der EU müssen energieintensive Unternehmen seit dem Jahr 2005 (bzw. der Luftverkehr seit dem Jahr 2012 und der Schiffsverkehr ab 2022) ihre Treibhausgasemissionen ermitteln und diese jährlich durch eine akkreditierte Prüfstelle verifizieren lassen. Reichen die vom Staat zugeteilten CO2-Zertifikate nicht aus, müssen die Unternehmen CO2-Zertifikate zukaufen. Mit dem Europäischen Emissionshandel werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU erfasst.

EU-ETS 1 Emissionshandel trifft große Emittenten

Rund 11.000 stationäre Anlagen wie Kraftwerke, Raffinerien oder Stahlwerke sind vom sogenannten „EU-ETS 1“-Emissionshandel betroffen. Unternehmen, die EU-ETS 1 unterliegen, müssen ein Monitoringkonzept erstellen, das den Vorgaben der EU-Monitoringverordnung EU 2018/2067 entspricht und die Überwachungsmethodik und das Emissionsdatenmanagement beschreibt. Da sich die komplexen Anforderungen der Emissionsberichterstattung ständig ändern, ist es für Unternehmen zunehmend schwierig, neuen Entwicklungen immer fristgerecht und regelkonform nachzukommen. Die betroffenen Unternehmen müssen ihre am Strandort emittierten CO2-Emissionen ermitteln und diese jährlich von einer akkreditierten Prüfstelle verifizieren lassen.

Brennstoffhandel

EU-ETS 2: Nationaler Emissionshandel für Treibstoff- & Brennstofflieferanten

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Österreich das Nationale Emissionszertifikate-Handelsgesetz (NEHG), das einen nationalen Emissionshandel für die Sektoren außerhalb des EU-ETS 1- Emissionshandels vorsieht. Dieses System, das für alle nicht im EU ETS1-System enthaltene in Verkehr gebrachten Brenn- und Treibstoffe, d.h. im Wesentlichen für Gebäude, Verkehr und Teile der Industrie gilt, ist der österreichische „Vorläufer“ des europäischen Emissionshandelssystems EU-ETS 2.

Die Handelsteilnehmer (z.B. Mineralölunternehmen, Gaslieferanten, Brennstoffhändler) müssen, wenn sie mehr als 1 Tonne pro Jahr an bestimmten Brenn- und Treibstoffen (z.B. Mineralöl, Kraft- und Heizstoffe, Kohle) in Umlauf bringen, CO2-Zertifikate erwerben, um das Recht zur Inverkehrbringung zu erhalten.

CO2-Monitoring und externe Verifizierung bis 30.4.2026

Gemäß dem NEHG 2022 müssen die betroffenen Unternehmen ein CO2-Monitoring betreiben, die jährlich verursachten CO2-Emissionen ermitteln und diese von einer akkreditierten Prüfstelle verifizieren lassen. Die erste externe Verifizierung der CO2-Emissionen ist bis spätestens 30.4.2026 für die Emissionen des Jahres 2025 erforderlich. Ab dem Jahr 2027 wird der nationale Emissionshandel in das europäische EU ETS2-Handelssystem übergeführt.

Stufenweiser Übergang in Handelssystem mit CO2-Bepreisung

Im Gegensatz zum bestehenden EU-Emissionshandelssystem EU-ETS 1 handelt es sich beim EU-ETS 2 zu Beginn nicht um einen reinen Emissionszertifikatehandel, sondern um ein System, welches stufenweise zu einem Handelssystem entwickelt werden soll.

  1. Fixpreisphase: Bis 31.12.2025 wurden die CO2-Preise von der EU festgesetzt und stiegen jährlich von 30 bis zu 55 Euro pro Tonne.
  2. Marktphase: Seit dem 1.1.2026 besteht die „Marktphase“, die einen freien Handel der CO2-Zertifikate vorsieht. Zudem ist in dieser Phase ein Preisstabilitätsmechanismus für den Start vorgesehen (Zuführung zusätzlicher Zertifikate, wenn Zertifikatspreis eine bestimmte Grenze übersteigt).
  3. Bepreisungsphase: Im Jahr 2027 – nach der Implementierungsphase – startet das System mit der Bepreisungsphase und der Versteigerung von Emissionszertifikaten in einem Cap & Trade-System (wenn die Energiepreise zu der Zeit außergewöhnlich hoch sein sollten, kann die Bepreisungsphase bis 2028 verschoben werden).
  4. Im Jahr 2028 bzw. bei Verschiebung 2029 sind erstmals jeweils für das vorhergegangene Jahr Emissionszertifikate abzugeben.

Unser Angebot

Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau und der Umsetzung Ihres Monitoring-Konzeptes und der Erstellung des Überwachungsplanes sowie bei der Auswahl der akkreditierten Prüfstelle und allen weiteren Themen rund um den Emissionshandel.

Unsere auf den Start des EU Emissionshandels im Jahr 2005 zurückgehende Erfahrung garantiert Ihnen eine fachlich hochwertige Unterstützung und eine komplikationslose Verifizierung und Abwicklung mit den Behörden.

Unsere NEHG-/ETS-2-Unterstützung umfasst insbesondere:

  • die Einordnung der NEHG-Betroffenheit und Pflichten

  • den Aufbau oder die Überprüfung eines NEHG-ETS-2-konformen CO2-Monitorings

  • die methodische Unterstützung bei Emissionsberechnung und Dokumentation

  • die Vorbereitung und Begleitung externer Verifizierungen

  • die Integration der NEHG-Anforderungen in bestehende Unternehmensprozesse

  • der Zertifikatskauf und -verkauf