Emissionshandel

EU Emissionshandel (EU ETS)

In der EU müssen energieintensive Unternehmen seit dem Jahr 2005 (bzw. der Luftverkehr seit dem Jahr 2012 und der Schiffsverkehr ab 2022) ihre Treibhausgasemissionen ermitteln und diese jährlich durch eine akkreditierte Prüfstelle verifizieren lassen. Reichen die vom Staat zugeteilten CO2-Zertifikate nicht aus, müssen die Unternehmen CO2-Zertifikate zukaufen. Mit dem Europäischen Emissionshandel werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU erfasst.

Emissionshandel

EU Emissionshandel (EU ETS)

In der EU müssen energieintensive Unternehmen seit dem Jahr 2005 (bzw. der Luftverkehr seit dem Jahr 2012 und der Schiffsverkehr ab 2022) ihre Treibhausgasemissionen ermitteln und diese jährlich durch eine akkreditierte Prüfstelle verifizieren lassen. Reichen die vom Staat zugeteilten CO2-Zertifikate nicht aus, müssen die Unternehmen CO2-Zertifikate zukaufen. Mit dem Europäischen Emissionshandel werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU erfasst.

Rund 11.000 stationäre Anlagen wie Kraftwerke, Raffinerien oder Stahlwerke sind vom Emissionshandel betroffen. V Unternehmen, die dem Emissionshandel unterliegenden, müssen ein Monitoringkonzept zu erstellen, das den Vorgaben der EU-Monitoringverordnung EU 2018/2067 entspricht und die Überwachungsmethodik und das Emissionsdatenmanagement beschreibt. Da sich die komplexen Anforderungen der Emissionsberichterstattung ständig ändern, ist es für Unternehmen zunehmend schwierig, neuen Entwicklungen immer fristgerecht und regelkonform nachzukommen.

Nationaler Emissionshandel 

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Österreich das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz – NEHG 2022, das einen nationalen Emissionshandel für die Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels (Gebäude, Verkehr, Teile der Industrie) regelt. Die Handelsteilnehmer (z.B. Mineralölunternehmen, Gaslieferanten) müssen Zertifikate erwerben, um das Recht zu erhalten, bestimmte Stoffe (z.B. Mineralöl, Kraft- und Heizstoffe, Kohle) in Verkehr zu bringen.

Gemäß dem NEHG 2022 müssen die betroffenen Unternehmen ein CO2-Monitoring betreiben, die jährlich verursachten CO2-Emissionen ermitteln und diese von einer akkreditierten Prüfstelle verifizieren lassen.

Gemäß dem NEHG müssen betroffene Unternehmen in der Einführungsphase bis 31.12.2023 einen vereinfachten Treibhausgasemissionsbericht vorlegen. Ab dem 1.1.2026 müssen die CO2-Emissionen gemäß einem Überwachungsplan ermittelt werden und diese von einer akkreditierten Prüfstelle jährlich verifiziert werden.

Unser Angebot

 
Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau und der Umsetzung Ihres Monitoring-Konzeptes und bei der Auswahl der akkreditierten Prüfstelle sowie bei allen weiteren Themen rund um den Emissionshandel.

Unsere auf den Start des EU Emissionshandels im Jahr 2005 zurückgehende Erfahrung garantiert Ihnen eine fachlich hochwertige Unterstützung und eine komplikationslose Verifizierung und Abwicklung mit den Behörden.
 

Inverkehrbringer von Energieträgern müssen bis zum 30. August 2024 einen Überwachungsplans über das Online-Portal NEIS abgeben. Sofern bis zum 1. Jänner 2025 kein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen gemäß § 37 EZG 2011 gestellt haben, dürfen Sie ab dem 1. Jänner 2025 keine Brennstoffe gemäß Anhang 12 EZG 2011 in Verkehr bringen. Für den Fall, dass der abgegebene Antrag Mängel aufweist, gilt dieser dennoch als fristgerecht eingebracht. In diesem Fall wird die zuständige Behörde einen Mängelbehebungsauftrag erteilen. Wenn dem Mängelbehebungsauftrag fristgerecht entsprochen wird, steht der Inverkehrbringung ab dem 1. Jänner 2025 nichts im Wege.

Im Gegensatz zum bestehenden EU-Emissionshandelssystem handelt es sich beim NEHG 2022 zu Beginn nicht um einen reinen Emissionszertifikatehandel, sondern um ein System, welches stufenweise zu einem Handelssystem entwickelt werden soll. Dazu gibt es bis 31.12.2025 eine Fixpreisphase, während dieser der CO2-Preis jährlich von 30 bis zu 55 Euro pro Tonne steigt. Ab dem 1.1.2026 beginnt dann die „Marktphase“, die einen freien Handel der CO2-Zertifikate vorsieht.