Verpflichtung zur Erstellung einer CO₂-Bilanz
Ausgehend von der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen zukünftig offenlegen, welche Treibhausgas- bzw. CO2-Emissionen sie verursachen. Obwohl dies nur Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter und mehr als 40 Mio Umsatz betrifft, werden sich auch kleinere Unternehmen mit ihren CO2-Emissionen beschäftigen müssen. Zur Erstellung einer CO2- oder Treibhausgas-Bilanz werden alle erzeugten (Quellen) und beseitigten (Senken) direkten und indirekten Treibhausgase (CO2, CH4, SF6, NF3, N2O, HFCs und PFCs) innerhalb eines örtlich und zeitlichen Bilanzrahmens ermittelt bzw. berechnet und in einer sogenannten CO2-Bilanz erfasst.
Dabei werden alle Treibhausgase gemäß ihrem Global Warming Potential (GWP) in CO2-Äquivalente umgerechnet. Für den Begriff „CO2-Bilanz“ gibt es eine Vielzahl von Synonymen, unter anderem: Treibhausgasbilanz, Greenhouse Gas Balance, GHG Balance, Corporate Carbon Footprint (CCF), Klimabilanz, Prozess CO2-Bilanz oder CO2-Fußabdruck des Unternehmens.
Normen zur CO2-Bilanzierung
Für die CO2-Bilanzierung von Unternehmen gibt es im Wesentlichen zwei weltweit anerkannte Regelwerke. Das ist der Corporate Standard des GHG Protocol („GHG Protocol“) und die ISO 14064-1. Die beiden Normen regeln die Rahmenbedingungen für die CO2-Bilanzierung und haben ähnliche Anforderungen an eine CO2-Bilanz. Im Unterschied zum GHG Protocol ist die ISO 14064-1 „zertifizierbar“, d.h. sie standardisiert auch die Prüfung („Verifizierung“) der berechneten Treibhausgasbilanz durch eine unabhängige Prüforganisation (Zertifizierung). Gemäß dem GHG Protocol werden die Treibhausgasemissionen in die folgenden 3 Scopes eingeteilt:
ISO 14064-1
Die ISO 14064-1 teilt die Treibhausgasemissionen in die folgenden 5 Kategorien ein:
Kategorie 1: Direkte THG-Emissionen
Kategorie 2: Indirekte THG-Emissionen aus importierter Energie
Kategorie 3: Indirekte THG-Emissionen aus Transport
Kategorie 4: Indirekte THG-Emissionen aus von einer Organisation genutzten Produkten
Kategorie 5: Indirekte THG-Emissionen in Verbindung mit der Nutzung von Produkten der Organisation
Kategorie 6: Indirekte THG-Emissionen aus anderen Quellen
Rechtes Bild: Emissions-Kategorien nach dem Greenhouse Gas Protocol (EnergieAgentur.NRW)
Vorgangsweise zur erstmaligen Erstellung einer CO2-Bilanz
Zur Erstellung einer CO2-Bilanz werden üblicherweise folgende Schritte gesetzt:
Nutzen und Vorteile einer Treibhausgas- oder CO2-Bilanz
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer CO2-Bilanz.
Unsere mehr als 20-jährige Erfahrung mit Umweltmanagementsystemen und die Erfahrung aus einer Vielzahl von erstellten und/oder verifizierten CO2-Bilanzen ermöglicht es uns, Ihre Anforderungen und Bedürfnisse genau zu erkennen und die CO2- Bilanz exakt an Ihre Anforderungen anzupassen bzw. keinen überhöhten Aufwand anzuwenden.
Die intensiven Erfahrungen mit der Verifizierung von CO2-Bilanzen im Europäischen Emissionenshandelssystem (EU ETS) seit dem Jahr 2005 garantieren Ihnen die höchsten am Markt verfügbaren Fachkenntnisse und somit eine hohe Glaubwürdigkeit Ihrer CO2-Bilanz.
Sofern die CO2-Bilanz extern verifiziert werden soll, sind zusätzlich auch die Anforderungen der zugrunde liegenden Norm(en) zu berücksichtigen. Gemäß der ISO 14064-1 sind dies beispielsweise die Erstellung eines sogenannten Treibhausgasberichtes, Bewertung von Unsicherheiten oder die Durchführung von Internen Audits.
Vorgangsweise zur laufenden Aktualisierung der CO2-Bilanz
Die in der Regel jährliche Aktualisierung der CO2-Bilanz ist weit weniger Aufwand als die erstmalige Erstellung. Wichtig ist, etwaige Veränderungen bei den Rahmenbedingungen (z.B. neue Quellen oder Senken) zu berücksichtigen und die ggf. erforderliche Anpassung des Bezugszeitraumes, um einen transparenten Vergleich mit dem Bezugszeitraum zu gewährleisten.
Externe Verifizierung der CO2-Bilanz
Um die Glaubwürdigkeit der CO2-Bilanz zu gewährleisten, lassen viele Unternehmen diese von einer externen Organisation überprüfen bzw. verifizieren oder zertifizieren. Derartige Verifizierungen werden beispielsweise von den großen internationalen Zertifizierungsorganisationen wie den TÜVs, LRQA, DNV oder BV durchgeführt. Zu empfehlen ist jedenfalls eine für derartige Verifizierungen akkreditierte Prüforganisation, da dies die Glaubwürdigkeit der Testierung wesentlich erhöht. Eine Akkreditierung entspricht einer staatlichen Zulassung für die Verifizierung von Treibhausgasbilanzen. Derzeit verfügt beispielsweise LRQA über eine derartige Akkreditierung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der Verifizierungsorganisation.