EU Emissionshandel (EU ETS)
In der EU müssen energieintensive Unternehmen seit dem Jahr 2005 (bzw. der Luftverkehr seit dem Jahr 2012 und der Schiffsverkehr ab 2022) ihre Treibhausgasemissionen ermitteln und diese jährlich durch eine akkreditierte Prüfstelle verifizieren lassen. Reichen die vom Staat zugeteilten CO2-Zertifikate nicht aus, müssen die Unternehmen CO2-Zertifikate zukaufen. Mit dem Europäischen Emissionshandel werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU erfasst.
EU Emissionshandel (EU ETS)
In der EU müssen energieintensive Unternehmen seit dem Jahr 2005 (bzw. der Luftverkehr seit dem Jahr 2012 und der Schiffsverkehr ab 2022) ihre Treibhausgasemissionen ermitteln und diese jährlich durch eine akkreditierte Prüfstelle verifizieren lassen. Reichen die vom Staat zugeteilten CO2-Zertifikate nicht aus, müssen die Unternehmen CO2-Zertifikate zukaufen. Mit dem Europäischen Emissionshandel werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU erfasst.
Rund 11.000 stationäre Anlagen wie Kraftwerke, Raffinerien oder Stahlwerke sind vom sogenannten „EU-ETS 1“ Emissionshandel betroffen. Unternehmen, die EU-ETS 1 unterliegen, müssen ein Monitoringkonzept erstellen, das den Vorgaben der EU-Monitoringverordnung EU 2018/2067 entspricht und die Überwachungsmethodik und das Emissionsdatenmanagement beschreibt. Da sich die komplexen Anforderungen der Emissionsberichterstattung ständig ändern, ist es für Unternehmen zunehmend schwierig, neuen Entwicklungen immer fristgerecht und regelkonform nachzukommen.
Nationaler Emissionshandel
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Österreich das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz – NEHG 2022, das einen nationalen Emissionshandel für die Sektoren außerhalb des EU-ETS 1- Emissionshandels. Dieses System, das für alle außerhalb der Industrie in Verkehr gebrachten Brenn- und Treibstoffe, d.h. im Wesentlichen für Gebäude, Verkehr und Teile der Industrie gilt, wird „EU-ETS 2“ genannt. Die Handelsteilnehmer (z.B. Mineralölunternehmen, Gaslieferanten) müssen wenn sie mehr als 1 Tonne pro Jahr an bestimmten Brenn- und Treibstoffen (z.B. Mineralöl, Kraft- und Heizstoffe, Kohle) in Verkehr zu bringen, CO2-Zertifikate erwerben, um das Recht zur Inverkehrbringung zu erhalten. Gemäß dem NEHG 2022 müssen die betroffenen Unternehmen ein CO2-Monitoring betreiben, die jährlich verursachten CO2-Emissionen ermitteln und diese von einer akkreditierten Prüfstelle verifizieren lassen. Gemäß dem NEHG müssen betroffene Unternehmen in der Einführungsphase bis 31.12.2023 einen vereinfachten Treibhausgasemissionsbericht vorlegen.
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau und der Umsetzung Ihres Monitoring-Konzeptes und der Erstellung des Überwachungsplanes sowie bei der Auswahl der akkreditierten Prüfstelle und allen weiteren Themen rund um den Emissionshandel.
Unsere auf den Start des EU Emissionshandels im Jahr 2005 zurückgehende Erfahrung garantiert Ihnen eine fachlich hochwertige Unterstützung und eine komplikationslose Verifizierung und Abwicklung mit den Behörden.
EU-ETS 2 startet ab 2025 mit einer zweijährigen Implementierungsphase in welcher Monitoring-und Berichtspflichten für die Handelsteilnehmer bestehen. Ab dem 1.1.2026 müssen im EU-ETS 2 die CO2-Emissionen gemäß einem Überwachungsplan ermittelt und diese von einer akkreditierten Prüfstelle jährlich verifiziert werden. Inverkehrbringer von Energieträgern müssen bis zum 30. August 2024 einen Überwachungsplans über das Online-Portal NEIS abgeben. Sofern bis zum 1. Jänner 2025 kein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen gemäß § 37 EZG 2011 gestellt haben, dürfen Sie ab dem 1. Jänner 2025 keine Brennstoffe gemäß Anhang 12 EZG 2011 in Verkehr bringen. Für den Fall, dass der abgegebene Antrag Mängel aufweist, gilt dieser dennoch als fristgerecht eingebracht. In diesem Fall wird die zuständige Behörde einen Mängelbehebungsauftrag erteilen. Wenn dem Mängelbehebungsauftrag fristgerecht entsprochen wird, steht der Inverkehrbringung ab dem 1. Jänner 2025 nichts im Wege.
Im Gegensatz zum bestehenden EU-Emissionshandelssystem EU-ETS 1 handelt es sich beim EU-ETS 2 zu Beginn nicht um einen reinen Emissionszertifikatehandel, sondern um ein System, welches stufenweise zu einem Handelssystem entwickelt werden soll. Dazu gibt es bis 31.12.2025 eine Fixpreisphase, während dieser der CO2-Preis jährlich von 30 bis zu 55 Euro pro Tonne steigt. Ab dem 1.1.2026 beginnt dann die „Marktphase“, die einen freien Handel der CO2-Zertifikate vorsieht. Zudem ist ein Preisstabilitätsmechanismus für den Start vorgesehen (Zuführung zusätzlicher Zertifikate, wenn Zertifikatspreis eine bestimmte Grenze übersteigt). Nach der Implementierungsphase startet das System im Jahr 2027 mit der Bepreisungsphase und der Versteigerung von Emissionszertifikaten in einem Cap & Trade-System (wenn die Energiepreise zu der Zeit außergewöhnlich hoch sein sollten, kann die Bepreisungsphase bis 2028 verschoben werden). Im Jahr 2028 bzw. bei Verschiebung 2029 sind erstmals jeweils für das vorgegangene Jahr Emissionszertifikate abzugeben.