Legal Compliance Management

Die Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen  im EHS-Bereich ist keine einfache Aufgabe. Unternehmen müssen eine Vielzahl von gesetzlichen und bescheidlichen Bestimmungen berücksichtigen, deren Einhaltung im Unternehmen sichergestellt werden muss.
 Verantwortlich für diese Organisation ist der Geschäftsführer oder von diesem bestellte Verantwortlich Beauftragte gemäß §9 VStG und/oder §23 ArbIG. Um das Haftungsrisiko der Geschäftsführer und der Verantwortlich Beauftragten zu minimieren, müssen diese die Prozesse zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen im Unternehmen durch entsprechende Vorkehrungen wirksam organisieren – oder mit anderen Worten ein Legal Compliance- oder Rechtsmanagementsystem implementieren. Wenn dies der Fall ist, spricht man auch von einer „gerichtsfesten Organisation“.

In 5 Schritten zur gerichtsfesten Organisation:

  • 1
    Erstellung eines Rechtsregisters und Bescheidregisters
  • 2
    Bestimmung der einzelnen Rechtspflichten aus Vorschriften und Bescheiden
  • 3
    Delegation und Umsetzung der Rechtspflichten im Unternehmen
  • 4
    Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Rechtspflichten
  • 5
    Identifizierung und Umsetzung von Rechts-/Bescheidänderungen

Wenn diese 5 Schritte im Unternehmen wirksam umgesetzt sind, ist der Geschäftsführer (bzw. ein Verantwortlich Beauftragter) seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und es kann ihm nur schwer ein Verschulden vorgeworfen werden. Am einfachsten lässt sich eine gerichtsfeste Organisation mit einer Rechtsmanagement-Software (oder auch Legal Compliance Software) realisieren. Man kann aber auch ohne Software-Lösung, beispielsweise mit Hilfe von Excel, zum Ziel kommen. Wichtig ist nur, dass die fünf Schritte der gerichtsfesten Organisation wirksam im Unternehmen verankert sind. Dies ist mehr eine Frage des Commitments der Führungskräfte und des Nachdruckes bei der Umsetzung im Unternehmen als mit welchem Tool man das Ganze umsetzt.

Unser Angebot

 
 
Gerne unterstützen wie Sie beim Aufbau eines Rechtsmanagementsystems bzw. einer gerichtsfesten Organisation.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Bereich EHS Legal Compliance und minimieren Sie dadurch Ihr Haftungsrisiko.

 

Unsere Leistungen

  • Wir führen bei Bedarf einen „Check Gerichtsfeste Organisation“ durch, um Ihnen ein klares Bild über den aktuellen Status und die Gaps in Ihrem Unternehmen zu geben.
  • Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich EHS Legal Compliance beim Aufbau einer gerichtsfesten Organisation in Ihrem Unternehmen.
  • Wir ermitteln die für Sie relevanten Rechtsvorschriften und erstellen ein Rechtsregister
  • Wir liefern die rechtlichen Änderungen (Rechtsänderungs-Service) mit entsprechenden Umsetzungshinweisen
  • Wir suchen und implementieren bei Bedarf die optimale Rechtsmanagement-Software für Ihre Anforderungen
  • Wir übernehmen auf Wunsch die Aufrechterhaltung des gesamten Rechtsmanagementsystems in Ihrem Unternehmen

Behördenmanagement

Der überwiegende Anteil der genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen-Änderungen werden zu spät oder in manchen Fällen sogar überhaupt nicht eingereicht.
 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gewerbeordnung, AWG, WRG etc.) muss eine genehmigungspflichtige Maßnahme vor Errichtung (d.h. vor Baubeginn!) genehmigt werden. „Genehmigt werden“ heißt, einen rechtskräftigen Bescheid vorliegen zu haben.

Da die Veränderungen in Betrieben immer kurzfristiger werden und Behörden vielfach überlastet sind, werden viele Anlagenänderungen erst genehmigt, nachdem Sie bereits realisiert wurden. Dies birgt ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko, da es dafür im Gesetz keine Ausnahmeregelung gibt. D.h. die Errichtung und/oder der Betrieb einer Anlage bevor ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid vorliegt, stellt ein besonderes Haftungsrisiko dar.

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

  • 1
    Abklärung der erforderlichen Genehmigungen für das Projekt
  • 2
    Klärung des vorhandenen Genehmigungsumfanges und Abgrenzung der Genehmigungserfordernisse (Vermeidung von Doppelgenehmigungen!)
  • 3
    Planung der Maßnahme und Vorrecherche der Genehmigungsvoraussetzungen (Rechtsvorschriften, Normen, Stand der Technik etc.)
  • 4
    Vorbesprechung der Maßnahme mit der Behörde bzw. Sachverständigen und Arbeitsinspektorat. Dabei ist es wichtig, den maximalen Genehmigungsumfang auszuloten und diesen auch zu realisieren (z.B. Betriebszeiten), um bei späteren Erweiterungen nicht limitiert zu sein.
  • 5
    Vorabbesprechung der Maßnahme mit Anrainern (falls erforderlich)
  • 6
    Erstellung der Einreichunterlagen
  • 7
    Einreichung der Einreichunterlagen bei der Genehmigungsbehörde
  • 8
    Verhandlung vor Ort – dabei ist es besonders wichtig, zu „verhandeln“, d.h. etwaige überhöhte Forderungen und Auflagen mit plausiblen Argumenten „wegzuverhandeln“. Sind Auflagen einmal bescheidlich festgeschrieben, sind diese im Nachhinein nicht mehr einfach wegzubekommen!
  • 9
    Bescheiderstellung und -zustellung durch Behörde
  • 10
    Bescheidprüfung und ggf. Bescheidbeeinspruchung

Häufigste Fehler im Genehmigungsverfahren

  • Keine Einreichung (weil die Genehmigungspflicht nicht bekannt ist)
  • Zu späte Einreichung und damit Errichtung/Betrieb vor Erlangung der Genehmigung
  • Ausschließliche Beantragung des aktuell geplanten Betriebes (z.B. Betriebszeiten) und keine Berücksichtigung von künftigen Entwicklungen.

  • Kein „Verhandeln“ bei der Genehmigungsverhandlung und damit Inkaufnahme von überhöhten Auflagen (der Stand der Technik ist oft nicht exakt definierbar).

  • Keine fachliche Prüfung des Bescheides bzw. Versäumen der Einspruchsfrist

Vorteile einer externen Unterstützung

  • Sie sparen Zeit und Ressourcen und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren
  • Unsere Experten kennen die Voraussetzungen für eine Genehmigung sodass nachträgliche Nachbesserungen vermieden werden
  • Rechtssicherheit durch Erlangung der Genehmigung vor Realisierung/Errichtung
  • Vermeidung von Genehmigungsverzögerungen und damit verbundene Betriebsausfälle bzw. Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit
  • Erfahrene externe Vertreter bei Behörden
  • Vermeidung von überhöhten Forderungen/Auflagen durch verhandeln auf „Augenhöhe“ mit Sachverständigen durch unsere Experten

Unser Angebot

Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der Genehmigungspflicht und bei der Abwicklung der Genehmigungsverfahren nach folgenden Rechtsvorschriften:

  • Gewerbeordnung GewO (gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung)
  • Wasserrechtsgesetz – WRG (wasserrechtliche Bewilligung zur Wasserentnahme, Lagerung wassergefährdender Stoffe und Abwasserableitung)
  • Abfallwirtschaftsgesetz – AWG (abfallrechtliche Genehmigung für die Sammlung oder Verwertung von gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen)
  • Weitere Genehmigungen – z.B. Baurecht, Naturschutzrecht, Eisenbahnrecht, Kesselanlagenrecht, Forstrecht (unter Beiziehung entsprechender Fachxperten)

Unser Angebot

 
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung Ihres Genehmigungsverfahrens nach GewO, AWG, WRG etc.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Legal Compliance und als Ingenieurbüro für Technische Chemie haben wir höchste Anerkennung bei den Behörden und können damit die für Sie optimale Genehmigung erlangen.

Weitere Leistungen im Rahmen des Behördenmanagements:

  • Teilnahme und Unterstützung bei behördlichen Überprüfungen (insb. IPPC-Anlagen)
  • Unterstützung bei der Interpretation und Umsetzung von Auflagen
  • Prüfung und ggf. Umsetzung der Anpassungspflichten für IPPC-Anlagen: 
Innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung einer BVT-Schlussfolgerungen (BVT – beste verfügbare Techniken) zur Haupttätigkeit einer IPPC-Anlage hat der Anlageninhaber gemäß § 81b GewO 1994 zu prüfen, ob sich der die IPPC-Anlage betreffende Stand der Technik wesentlich geändert hat. Gegebenenfalls sind unverzüglich die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen zu treffen.
  • Implementierung der Aufzeichnungs- und Meldepflichten für IPPC-Anlagen
  • Aufbau oder Optimierung eines Bescheidmanagementsystems 
(Da in Österreich auf Grund der niedrigen Genehmigungsschwelle im Gewerberecht oft viele Bescheide mit sehr vielen Auflagen vorliegen, hat die Praxis gezeigt, dass eine dauerhafte und gesicherte Einhaltung der Bescheide de facto nur mit einer elektronischen Unterstützung möglich ist).