Wir unterstützen Sie mit unseren Sicherheitsfachkräften dabei, die Unfallzahlen zu reduzieren

Durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) müssen Unternehmen sogenannte Präventivdienste beschäftigen. Dazu gehören Sicherheitsfachkräfte (SFK), Arbeitsmediziner (AM) und sonstige Fachleute. Die Präventivdienste haben die Arbeitgeber, aber auch die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Betriebsräte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten, sie bei der Erfüllung ihrer Arbeitsschutz-Verpflichtungen zu unterstützen sowie im Arbeitsschutz-Ausschuss mitzuwirken.

Wir unterstützen Sie mit unseren Sicherheitsfachkräften dabei, die Unfallzahlen zu reduzieren

Durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) müssen Unternehmen sogenannte Präventivdienste beschäftigen. Dazu gehören Sicherheitsfachkräfte (SFK), Arbeitsmediziner (AM) und sonstige Fachleute. 

Die Präventivdienste haben die Arbeitgeber, aber auch die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Betriebsräte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten, sie bei der Erfüllung ihrer Arbeitsschutz-Verpflichtungen zu unterstützen sowie im Arbeitsschutz-Ausschuss mitzuwirken.

Die Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Betreuung der Arbeitsstätte durch die Präventivdienste in einer dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz entsprechenden Weise gewährleistet ist. Die Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Betreuung der Arbeitsstätte durch die Präventivdienste in einer dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz entsprechenden Weise gewährleistet ist.
In Arbeitsstätten bis zu 50 Mitarbeiter können auch Präventivfachkräfte der AUVA oder für die Sicherheitsfachkraft auch das Unternehmermodell (Wahrnehmung durch den Unternehmer selbst) in Anspruch genommen werden:

Für Nachtarbeit wird ein Zuschlag von 0,5 Stunden berechnet, Saisonarbeiter und Teilzeitarbeiter werden aliquotiert berechnet.

Aufteilung der Präventionszeit

Die Aufteilung der Präventionszeit ist gesetzlich geregelt und hat sich wie folgt zu gliedern:

  1. mindestens 40% auf die Sicherheitsfachkraft (SFK)
  2. mindestens 35% auf den/die ArbeitsmedizinerIn (AM)
  3. Bis zu 25% auf sonstige geeignete Fachleute wie Arbeitspsychologen, Ergonomen, Chemiker, Toxikologen etc.

Sofern keine Fachleute herangezogen werden, sind die 25% auf SFK und AM aufzuteilen.

Die PFK haben über ihre Einsatzzeit und Tätigkeiten (Besichtigungen, Beratungen, Untersuchungen) Aufzeichnungen zu führen und dem/der AG einen Jahresbericht (Aktivitäten, Verbesserungsvorschläge, Auswirkung ihrer Tätigkeit auf Präventionsmaßnahmen im Betrieb) vorzulegen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben Sicherheitsfachkräfte folgende Tätigkeiten auszuführen:

Tätigkeiten einer externen Sicherheitsfachkraft:

  • Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung
  • Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • Beratung bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und Einführung von Arbeitsstoffen
  • Beratung bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen und des Arbeitsablaufes
  • Unterstützung bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
  • Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes und Maßnahmen zur Evakuierung
  • Regelmäßige Anpassung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Unterstützung bei Organisation, Unterweisung und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei Verwaltungsverfahren

Vorteile einer externen Sicherheitsfachkraft:

  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren
  • Minimieren des Haftungsrisikos bei Unfällen
  • Die Arbeitssicherheit wird von Experten gemanagt
  • Unabhängigkeit bei der Aufdeckung von Risiken
  • Oft bessere innerbetriebliche Akzeptanz
  • Best Practice Ansätze werden in das Unternehmen gebracht
  • Ausfall der Sicherheitsfachkraft kann leicht abgefedert werden

Unser Angebot

 
Wir unterstützen Sie mit der Bereitstellung einer externen Sicherheitsfachkraft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Darüber hinaus haben stets die tatsächliche Reduktion der Unfallzahlen im Fokus und konzentrieren uns auch auf eine positive Veränderung des Arbeitssicherheitsbewusstseins der Mitarbeiter und Führungskräfte. Weiters bieten wir bei Bedarf Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizin aus einer Hand an, indem wir mit Arbeitsmedizinern zusammenarbeiten